Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Unternehmensangaben:
Privario GmbH
Goebenstr. 52–58
32051 Herford

Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Bad Oeynhausen
Registernummer: HRB 20432

Kontakt:
Telefon: 0522 / 141 171-0
E-Mail: info@privario.de
Web: www.privario.de

§1 Geltungsbereich

Vertragspartner für alle Dienstleistungen ist die Privario GmbH, Goebenstr. 52–58, 32051 Herford. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Privario GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt) über Beratungs- und Angebotserstellungsleistungen im Bereich der privaten Krankenversicherung, insbesondere zur Tarifoptimierung nach §204 VVG.

§2 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber hinsichtlich der Optimierung seiner privaten Krankenversicherung (PKV) durch einen Tarifwechsel innerhalb der bestehenden Versicherungsgesellschaft gemäß § 204 VVG. Die Leistungen umfassen insbesondere:

• Analyse der bestehenden PKV-Verträge
• Ermittlung von Einsparpotenzialen durch internen Tarifwechsel
• Erstellung eines Optimierungsvorschlags
• Optionale Unterstützung bei der Antragstellung
• Optionale langfristige Betreuung nach Vertragsabschluss

§3 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

§4 Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen fachgerecht und sorgfältig zu erbringen. Die Beratung erfolgt objektiv und im besten Interesse des Auftraggebers.

§5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

• alle für die Analyse notwendigen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen
• den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen in seinem Versicherungsverhältnis zu informieren
• bei der Antragstellung aktiv mitzuwirken und erforderliche Unterschriften zeitnah zu leisten
• den Auftragnehmer spätestens 14 Tage nach Antragstellung unaufgefordert zu informieren, sofern seitens der Versicherungsgesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt keine Antwort oder Rückmeldung erfolgt ist

§6 Vergütung

Die Vergütung des Auftragnehmers beträgt grundsätzlich eine volle Jahresbruttoersparnis, berechnet auf Grundlage der durch den Tarifwechsel tatsächlich erzielten monatlichen Beitragsersparnis (12 × gesparter Monatsbeitrag). Abweichend hiervon kann die Vergütung im Einzelfall – insbesondere unter Berücksichtigung des konkreten Optimierungsumfangs, des individuellen Prüfungsaufwandes sowie etwaiger tariflicher Besonderheiten – einvernehmlich angepasst und gesondert vereinbart werden. Für Rentner sowie für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr gelten individuell ausgestaltete Vergünstigungen, die im Rahmen der jeweiligen Vergütungsvereinbarung Berücksichtigung finden können. Die konkrete Vergütungsvereinbarung wird vor Auftragserteilung schriftlich oder in Textform festgehalten. Die im Rahmen der Beratung ermittelten Beitrags- und Einsparwerte basieren auf den zum Zeitpunkt der Analyse zugrunde gelegten Tarif- und Risikoinformationen. Abweichungen können sich insbesondere aus individuellen Risikomerkmalen, dem Gesundheitszustand, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, der Dauer der Versicherungszugehörigkeit sowie aus versicherungsinternen Bewertungsmaßstäben ergeben. Sofern sich nach Antragstellung Abweichungen von den zuvor ermittelten Konditionen ergeben, die innerhalb einer Bandbreite von bis zu 20 % liegen, gilt dies als markt- und risikotypisch und begründet keine Haftung des Auftragnehmers. Ein Anspruch auf (Teil-)Rückerstattung der Vergütung besteht in diesen Fällen nicht. Unberührt bleibt die Möglichkeit einer einzelfallbezogenen Kulanzentscheidung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Bei Abweichungen von mehr als 20 % erfolgt eine einzelfallbezogene Prüfung unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände, insbesondere der zugrunde liegenden Kalkulationsparameter sowie etwaiger im Vorfeld gewährter Preisnachlässe auf das Honorar. Eine etwaige Rückerstattung oder Anpassung erfolgt ausschließlich nach einer verhältnismäßigen Gesamtbetrachtung von Tarifabweichung, tatsächlicher Ersparnis und der bereits reduzierten Honorarbasis. Sollten gewährte Preisnachlässe in einem Umfang erfolgt sein, der zu einem deutlichen Missverhältnis zwischen der festgestellten Tarifabweichung und der geleisteten Vergütung führt, kann von einer Rückerstattung ganz oder teilweise abgesehen oder alternativ eine Ausgleichszahlung unter vollständiger Anrechnung sämtlicher gewährter Nachlässe vorgenommen werden.

§7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§8 Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer behandelt alle ihm anvertrauten Informationen vertraulich und nutzt diese ausschließlich zur Erfüllung des Auftrags. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

§9 Kündigung

Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§10 Widerrufsrecht

Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Widerrufsrecht bezieht sich ausschließlich auf die dem Auftragnehmer erteilte Zustimmung zur Aufnahme und Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist. Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich, dass der Auftragnehmer innerhalb der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, und wird die vertraglich geschuldete Leistung vollständig innerhalb dieses Zeitraums erbracht, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung. Als vollständige Leistungserbringung gelten insbesondere die Erstellung eines individuellen Optimierungsangebots, dessen Übermittlung an den Auftraggeber sowie im Falle der Annahme des Angebots, die Übersendung der für die Tarifumstellung erforderlichen Unterlagen.

§11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

§12 Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) – Vertragsgegenstand und Vergütung bei der PKV-Vorteilsprüfung

Auftragsmandat in Online Formular-Form
Mit dem Absenden des Online-Formulars und der Bestätigung der AGB erteilt der Kunde der Privario GmbH ein einmaliges Auftragsmandat zur Ausarbeitung einer Beitragsreduzierung seiner privaten Krankenversicherung. Dieses Mandat berechtigt die Privario GmbH ausdrücklich dazu, Tarifberechnungen nach § 204 VVG einzuholen sowie sämtliche für einen Tarifwechsel notwendigen Versicherungsunterlagen bei der jeweiligen Gesellschaft anzufordern.

Vertretungsvollmacht
Der Kunde bevollmächtigt die Privario GmbH, ihn in Angelegenheiten seiner privaten Krankenversicherung gegenüber dem Versicherer zu vertreten und Auskünfte einzuholen. Die Privario GmbH ist jedoch nicht befugt, rechtserhebliche Vertragserklärungen (z. B. Kündigungen oder Neuabschlüsse) im Namen des Kunden abzugeben.

Kostenfreiheit
Die Analyse und die Ermittlung von Einsparmöglichkeiten bleiben für den Kunden vollständig kostenfrei, sofern die angebotenen Möglichkeiten – aus welchen Gründen auch immer – nicht in Anspruch genommen werden.

Erfolgshonorar bei Inanspruchnahme
Entscheidet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der durch die Privario GmbH ermittelten Einsparmöglichkeiten, wird ein einmaliges Honorar fällig. Die Höhe des Honorars entspricht der Jahresbruttoersparnis (Differenz zwischen dem alten und neuen Monatsbeitrag multipliziert mit 12). Der Vergütungsanspruch entsteht auch dann, wenn der Kunde das Angebot erst zu einem späteren Zeitpunkt (bis zu 24 Monate nach Übermittlung) annimmt.

Zahlungsbedingungen und Skonto
Das Honorar ist bei Akzeptanz des Angebots innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 3 Tagen gewährt die Privario GmbH ein Skonto von 5 % auf den Rechnungsbetrag. Für Rentner sowie Personen über 60 Jahre werden individuelle Preisnachlässe vereinbart.

Datenschutz und Widerruf
Der Kunde willigt ausdrücklich in die Verarbeitung und Übermittlung seiner personenbezogenen Daten, einschließlich besonderer Kategorien gemäß Art. 9 Abs. 2a DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten), ein. Mit der vollständigen Erbringung der Dienstleistung erlischt das gesetzliche Widerrufsrecht des Kunden vorzeitig, wie in §10 der AGBs geregelt.

Stand: April 2026

Unabhängig. Kompetent. Auf Ihrer Seite.

Privario steht für klare Werte: Fachkompetenz, Transparenz und die Verpflichtung, das Beste für unsere Klienten zu erreichen. Als unabhängiges Beratungsunternehmen haben wir uns auf einen einzigen Bereich spezialisiert – die Optimierung privater Krankenversicherungen nach §204 VVG.

Unsere Berater verfügen über jahrelange Erfahrung im PKV-Bereich und kennen die Tarifsysteme der Versicherer im Detail. Wir beraten nicht im Auftrag der Versicherungen – sondern ausschließlich im Interesse unserer Mandanten.

Vertrauen Sie auf eine Beratung, die Ihnen wirklich dient.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihre PKV optimieren.

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